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   BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10   

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https://dejure.org/2010,9590
BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10 (https://dejure.org/2010,9590)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2010 - 3 StR 363/10 (https://dejure.org/2010,9590)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - 3 StR 363/10 (https://dejure.org/2010,9590)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Vorsatz bzgl. einer bandenmäßigen Begehung des Handels mit Betäubungsmitteln durch den Anbau von Marihuana in Kenntnis eines Betriebs von Plantagen durch andere Personen für denselben Hintermann

  • rewis.io

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • ra.de
  • rewis.io

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln: Mitwirkung an der Aufzucht von Cannabispflanzen; Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a Abs. 1
    Vorsatz bzgl. einer bandenmäßigen Begehung des Handels mit Betäubungsmitteln durch den Anbau von Marihuana in Kenntnis eines Betriebs von Plantagen durch andere Personen für denselben Hintermann

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 58
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.).
  • BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

    Bandenmitgliedschaft eines Gehilfen

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.).
  • BGH, 16.06.2005 - 3 StR 492/04

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bandenabrede

    Auszug aus BGH, 07.10.2010 - 3 StR 363/10
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz benannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321; Beschluss vom 15. Januar 2002 - 4 FgE 499/02 [richtig: 4 StR 499/01 - d. Red.] , BGHSt 47, 214, (216); Urteil vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, NJW 2005, 2629 f.).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 392/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Definition der

    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei weiteren Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, NStZ-RR 2011, 58, 59; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, 325).

    Es hätte daher weiterer Feststellungen bedurft, die den Schluss auf die Bereitschaft des Angeklagten tragen, im Rahmen der Gruppierung nach der Ernte der Cannabispflanzen aus der ersten Pflanzperiode an weiteren Pflanzperioden als Gehilfe mitzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, NStZ-RR 2011, 58).

  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, insoweit in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 nicht abgedruckt; Urteil vom 23. April 2009 - 3 StR 83/09, BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 9; Urteil vom 14. Februar 2002 - 4 StR 281/01, BGHR BtMG § 30a Bande 10; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321).
  • BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22

    Täterschaftliche Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beteiligung

    Seine Beteiligung am Umsatzgeschäft hat das Landgericht aber nicht festzustellen vermocht, insbesondere nicht, dass er in den beabsichtigten Verkauf eingebunden war oder anteilig am Erlös der Umsatzgeschäfte partizipieren sollte (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 363/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 74 Rn. 10).
  • LG Bonn, 18.12.2020 - 21 KLs 13/20
    Bandenmäßig handelt, wer sich mit mindestens zwei Personen mit dem Willen verbunden hat, künftig und für eine gewisse Dauer mehrere selbständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstypus zu begehen (BGH, Beschluss v. 7.10.2010 - 3 StR 363/10; BGH; Beschl. v. 11.01.2012, 5 StR 445/11, Rn. 11 - juris).
  • LG Bielefeld, 25.07.2019 - 9 KLs 9/19
    Die Abrede der Beteiligten muss dabei darauf gerichtet sein, mehrere selbständige im Einzelnen noch nicht feststehende Straftaten eines bestimmten Deliktstypus zu begehen (vgl. BGH NStZ 2004, 298; 2006, 174 u. 176; NStZ-RR 2011, 58).
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